Sie sind hier: Mitmachen für Kinder möglich machen
Mitmachen für Kinder möglich machen
Antragsfrist 30. April nicht versäumen!
In Flensburg können ab sofort Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Dazu gehören
° Ein- und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
° Schulmaterial,
° Zuschuss zur Schülermonatskarte, wenn die Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar ist,
° Lernförderung,
° Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen,
° Bis zu 10 Euro pro Monat für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für Vereinsbeiträge, (Musik-)Unterricht oder Teilnahme an Freizeiten.
Diese Leistungen können auf Antrag auch rückwirkend ab 1. Januar 2011 gewährt werden, wenn Eltern oder jungen Erwachsenen bereits nachweisbar Aufwendungen dafür entstanden sind.
Diese Anträge für die Vergangenheit müssen bis zum 30. April 2011 gestellt sein. Ein einfacher Brief oder eine persönliche Vorsprache genügt, um die Frist zu wahren.
Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, können sich an das Jobcenter wenden. Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten die Leistungen im Flensburger Rathaus, Rathausplatz 1. 24937 Flensburg.
TH
Stadt Flensburg
Pressestelle des Rathauses
Tel. 04 61 / 85 - 25 42
Fax 04 61 / 85 - 21 71
E-Mail: pressestelle@flensburg.de